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Die Rate ist fällig, das Haus ist nicht weiter

Off-Plan im Ausland heißt fast immer: Sie zahlen nach Kalender, nicht nach Baufortschritt. Was das wirtschaftlich bedeutet und welche Klausel es ändert.

05.09.2026 · Benjamin Fercher, Baumeister

Die Mail kommt an einem Dienstag. Rate drei ist fällig, 45.000 Euro, zahlbar binnen zehn Tagen. Im Vertrag steht ein Datum. Im Vertrag steht nicht, wie weit das Haus dann sein muss. Und niemand war seit dem Kauf auf der Baustelle.

Das ist bei Off-Plan-Käufen im Ausland der Normalfall, nicht die Ausnahme. Und es ist der Punkt, an dem die meisten Käufer Geld verlieren, lange bevor irgendetwas einstürzt oder undicht wird.

Warum Zahlungspläne im Ausland an Kalenderdaten hängen

In Deutschland regelt die Makler- und Bauträgerverordnung, wann ein Bauträger welchen Teil des Kaufpreises verlangen darf. Die Raten hängen dort an Bauabschnitten, nicht an Terminen. In Österreich übernimmt das Bauträgervertragsgesetz eine ähnliche Funktion. Im Ausland gibt es diese Kopplung meistens nicht, und wenn es sie gibt, gilt sie oft nur für inländische Käufer oder nur für bestimmte Projektarten.

Wo nichts vorgeschrieben ist, schreibt der Bauträger den Zahlungsplan. Und der schreibt ihn so, wie er seine Liquidität braucht: nach Kalender. Das ist aus seiner Sicht vernünftig. Aus Ihrer Sicht heißt es, dass Sie unbesichert vorfinanzieren.

Was Sie in dieser Zeit tatsächlich bezahlen

Bei einem Projekt auf grüner Wiese fliesst das Geld der ersten Raten fast nie in Ihr Haus. Es fliesst in Erschliessung: Zufahrt, Kanal, Wasser, Strom, teilweise Kläranlage und Aussenanlagen. Diese Dinge müssen zuerst da sein, sie sind teuer, und sie gehören nicht Ihnen. Wenn das Projekt in dieser Phase stehen bleibt, halten Sie eine Forderung gegen eine Gesellschaft im Ausland und einen Anteil an einer Straße.

Deshalb ist die Frage nicht, ob der Bauträger seriös wirkt. Die Frage ist, was Sie in der Hand haben, wenn er es nicht schafft.

Die Klausel, die den Unterschied macht

Sie brauchen keinen Titel und keine Behörde dafür. Sie brauchen eine Formulierung im Kaufvertrag, die Sie vor Unterschrift verhandeln. Danach nicht mehr.

Sinngemäß

Jede Rate wird fällig, wenn der zugehörige Bautenstand erreicht und schriftlich festgestellt ist. Die Feststellung erfolgt durch einen vom Käufer benannten Sachkundigen anhand einer im Vertrag beschriebenen Leistung. Wird der Bautenstand bis zum genannten Termin nicht erreicht, verschiebt sich die Fälligkeit, ohne dass Verzugsfolgen für den Käufer entstehen.

Drei Dinge müssen darin vorkommen: der Bautenstand, wer ihn feststellt, und was passiert, wenn er nicht erreicht ist. Fehlt der dritte Teil, ist der Rest wirkungslos.

Die sechs Zeitpunkte, an denen man etwas sieht

Nicht jeder Bauabschnitt taugt als Zahlungspunkt. Brauchbar ist ein Zeitpunkt dann, wenn danach etwas verdeckt ist, das man vorher prüfen konnte. Genau darum liegen die sinnvollen Raten immer kurz vor dem Verschwinden einer Schicht.

Sechs Zahlungszeitpunkte entlang der Bauzeit Waagrechte Zeitachse der Bauzeit. Sechs markierte Zeitpunkte, an denen jeweils eine Schicht verdeckt wird und deshalb vorher geprüft werden muss. Links davor die Erschliessungsphase, in der das Geld nicht in das eigene Haus fliesst. Erschliessung Ihr Geld, nicht Ihr Haus Bauzeit Rate 1 1 Bewehrung danach: im Beton Rate 2 2 Rohbau + Dach erste Gesamtsicht Rate 3 3 Hülle dicht danach: verputzt Rate 4 4 Abdichtung danach: unter Estrich Rate 5 5 Installationen danach: in der Wand Rate 6 6 Fertigstellung danach: Beweislast beim Käufer Jeder dieser Zeitpunkte liegt kurz bevor eine Schicht verschwindet. Danach kostet dieselbe Prüfung ein Vielfaches.
Zahlungszeitpunkte, wie sie im Vertrag stehen sollten. Die Reihenfolge ergibt sich nicht aus dem Kalender, sondern daraus, wann etwas zum letzten Mal sichtbar ist.
  1. Bewehrung vor dem Betonieren Danach sieht niemand mehr, wie viel Stahl drin ist und wie groß die Betondeckung war. In Salzluft entscheidet genau diese Deckung über die Lebensdauer.
  2. Rohbau fertig, Dach dicht Der erste Zeitpunkt, an dem das Gebäude als Ganzes beurteilbar ist. Masse, Höhen, Oeffnungen, Auflager.
  3. Gebäudehülle geschlossen Fenster und Außentüren gesetzt, Anschlüsse ausgeführt. Hier zeigt sich, ob das ausgeschriebene Produkt eingebaut wurde oder ein anderes.
  4. Abdichtung vor dem Estrich Bäder, Terrassen, Sockel. Danach ist alles darunter unsichtbar und jede Nachbesserung bedeutet Aufstemmen.
  5. Installationen vor dem Verputzen Leitungen, Leerrohre, Durchdringungen. Ein Foto von jeder Wand vor dem Putz spart später einen halben Tag Suche pro Bohrloch.
  6. Fertigstellung vor der Übergabe Der letzte Zeitpunkt, an dem der Bauträger beweisen muss, dass alles in Ordnung ist. Nach der Übergabe müssen Sie beweisen, dass es das nicht ist.

Wenn Sie nicht vor Ort sein können

Die meisten Käufer sitzen zweitausend Kilometer weg und können nicht zu jedem dieser Zeitpunkte anreisen. Was funktioniert, ist ein Fotoprotokoll an genau diesen sechs Punkten, mit Datum, aus festgelegten Blickrichtungen, und die Zahlung daran gehängt.

Der letzte Halbsatz ist der wichtige. Ohne Kopplung an die Zahlung bekommen Sie keine Fotos von der Bewehrung, weil es zu diesem Zeitpunkt niemandem nützt ausser Ihnen. Mit Kopplung bekommen Sie sie zuverlässig.

Was ich damit mache

Ich prüfe für Käufer die Unterlagen vor Vertragsunterschrift und formuliere, welche Bautenstände an welche Rate gehören. Während der Bauzeit sehe ich mir die Protokolle an und sage, ob der Stand erreicht ist. Bezahlt werde ich ausschließlich vom Käufer. Wenn Sie gerade vor Rate drei sitzen und nicht wissen, ob Sie überweisen sollen, schicken Sie mir Vertrag und Zahlungsplan.

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