Erfasste Angaben
Erfasst am 27.08.2026 aus den unten genannten Quellen. Die Angaben geben den Stand der Quelle zu diesem Datum wieder.
Bauträger
BLD - alle in diesem Index erfassten Projekte dieses Unternehmens.
Was in Bulgarien rechtlich gilt
Günstig einzusteigen, schwer wieder herauszukommen.
Eigentum für Ausländer
EU-Bürger erwerben Grund und Gebäude wie Inländer. Die früheren Beschränkungen für Grundstücke sind seit 2014 entfallen.
Quelle: Beitrittsvertrag Bulgarien, Übergangsfrist bis 2014
Anzahlungssicherung
Weder Treuhandkonto noch Bankgarantie sind vorgeschrieben. Der Schutz besteht allein in der Staffelung der Zahlungen nach den Bauakten 14, 15 und 16.
Quelle: Bulgarisches Baugesetz ZUT, Akte 14, 15 und 16
Nutzungsgenehmigung
Akt 16 ist die Nutzungsgenehmigung. Ohne sie ist das Gebäude nicht bezugsfähig, unabhängig davon, ob es baulich fertig aussieht.
Quelle: Bulgarisches Baugesetz ZUT, Nutzungsgenehmigung Akt 16
Alle Bauträger und Projekte in Bulgarien in diesem Index
Was bei diesem Projektstand zu prüfen ist
Abgeleitet aus Status, Typ und Rechtslage im Land. Das ist keine Aussage über dieses Projekt, sondern die Liste der Punkte, an denen bei diesem Projektstand erfahrungsgemäß Geld verloren geht.
- Abnahme und Nutzungsgenehmigung. Liegt die behördliche Freigabe vor? Baulich fertig und rechtlich bezugsfähig sind zwei verschiedene Dinge.
- Übergabemängel. Die Aufnahme bei der Übergabe bestimmt, was später noch durchsetzbar ist. Was nicht im Protokoll steht, ist praktisch weg.
- Umschreibung. Ist die Einheit auf den Käufer umgeschrieben und sind die Lasten des Bauträgers gelöscht?
- Gemeinschaft und Betriebskosten. Miteigentumsanteil, Rücklage, Verwalter und die jährlichen Kosten der Anlage. Sie sind nach der Übergabe nicht mehr verhandelbar.
- Akt 16. Ob die Nutzungsgenehmigung vorliegt oder nur Akt 14 oder 15. Der Unterschied entscheidet über Bezug, Anschluss und Weiterverkauf.
- Instandhaltungsgebühr. Wie hoch die jährliche Gebühr der Anlage ist und wer sie festsetzt. In Ferienkomplexen ist sie der häufigste Streitpunkt.
Offene Punkte
Was sich aus öffentlich erreichbaren Quellen nicht klären ließ. Eine Lücke in der Datenlage, kein Vorwurf gegen das Unternehmen.
- Ob für dieses Objekt die behördliche Nutzungsgenehmigung vorliegt, war aus öffentlich erreichbaren Quellen nicht feststellbar.
- Ob und wie Anzahlungen bei diesem Projekt gesichert sind, ist der Quelle nicht zu entnehmen. Der Rechtsrahmen des Landes steht oben.
Quellen
- https://bld.bg/en · abgerufen 27.08.2026
- https://geoln.com/bulgaria/sofia/11091 · abgerufen 27.08.2026
Steht bei diesem Projekt eine Anzahlung an?
Der Index sagt dir, was öffentlich steht und was fehlt. Ob dieses eine Objekt trägt, entscheidet die Prüfung: Register und Lasten, Bauträger, Anzahlungssicherung, Bausubstanz, Ausstieg. Schriftlicher Befund mit priorisierten Risiken, bezahlt vom Käufer, von niemandem sonst.
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