Erfasste Angaben
Erfasst am 27.08.2026 aus den unten genannten Quellen. Die Angaben geben den Stand der Quelle zu diesem Datum wieder.
Bauträger
AEDAS Homes - alle in diesem Index erfassten Projekte dieses Unternehmens.
Was in Spanien rechtlich gilt
Die Anzahlung ist gesetzlich abgesichert. Das Risiko liegt bei den Genehmigungen und der Lage.
Eigentum für Ausländer
Volleigentum an Grund und Gebäude, ohne Beschränkung nach Staatsangehörigkeit. Für Nicht-Residenten ist eine NIE-Nummer Voraussetzung für Eintragung und Steuer.
Quelle: Ley Hipotecaria, Registro de la Propiedad
Anzahlungssicherung
Der Bauträger muss jede Vorauszahlung über eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung sichern und auf ein Sonderkonto legen. Pflicht seit 1.1.2016.
Quelle: Ley 38/1999 i.d.F. Ley 20/2015 · abgerufen 05.09.2026
Küstenzone
Der öffentliche Küstenbesitz und die anschliessende Schutzzone sind dem Privateigentum entzogen beziehungsweise in der Bebauung eingeschränkt.
Quelle: Ley 22/1988 de Costas
Alle Bauträger und Projekte in Spanien in diesem Index
Was bei diesem Projektstand zu prüfen ist
Abgeleitet aus Status, Typ und Rechtslage im Land. Das ist keine Aussage über dieses Projekt, sondern die Liste der Punkte, an denen bei diesem Projektstand erfahrungsgemäß Geld verloren geht.
- Abnahme und Nutzungsgenehmigung. Liegt die behördliche Freigabe vor? Baulich fertig und rechtlich bezugsfähig sind zwei verschiedene Dinge.
- Übergabemängel. Die Aufnahme bei der Übergabe bestimmt, was später noch durchsetzbar ist. Was nicht im Protokoll steht, ist praktisch weg.
- Umschreibung. Ist die Einheit auf den Käufer umgeschrieben und sind die Lasten des Bauträgers gelöscht?
- Grundstück und Erschließung. Grenzverlauf, Zufahrt und die Anschlüsse für Wasser, Strom und Abwasser. Eine Zufahrt über Nachbargrund muss dinglich gesichert sein, nicht geduldet.
- Bankbürgschaft. Ob die Garantie für die eigene Zahlung tatsächlich ausgestellt ist und auf den Käufer namentlich lautet. Der gesetzliche Anspruch ersetzt das Dokument nicht.
- Erstbezugsbescheinigung. Ob die Baugenehmigung erteilt und die licencia de primera ocupación erreichbar ist. Ohne sie ist die Einheit nicht bezugsfähig.
Offene Punkte
Was sich aus öffentlich erreichbaren Quellen nicht klären ließ. Eine Lücke in der Datenlage, kein Vorwurf gegen das Unternehmen.
- Die einzige erreichbare Quelle zu diesem Projekt ist die Website des Bauträgers. Eine davon unabhängige Bestätigung der Angaben liegt nicht vor.
- Ein Fertigstellungstermin ist in der Quelle nicht genannt.
- Die Zahl der Einheiten geht aus der Quelle nicht hervor. Damit lässt sich die Größe des Vorhabens nicht gegen die bisherige Leistung des Bauträgers halten.
- Ob für dieses Objekt die behördliche Nutzungsgenehmigung vorliegt, war aus öffentlich erreichbaren Quellen nicht feststellbar.
- Ob und wie Anzahlungen bei diesem Projekt gesichert sind, ist der Quelle nicht zu entnehmen. Der Rechtsrahmen des Landes steht oben.
Quellen
- https://www.aedashomes.com/en/new-homes/alicante · abgerufen 27.08.2026
Steht bei diesem Projekt eine Anzahlung an?
Der Index sagt dir, was öffentlich steht und was fehlt. Ob dieses eine Objekt trägt, entscheidet die Prüfung: Register und Lasten, Bauträger, Anzahlungssicherung, Bausubstanz, Ausstieg. Schriftlicher Befund mit priorisierten Risiken, bezahlt vom Käufer, von niemandem sonst.
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